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KFE

ZVEHNORM 2000.

Änderungen für Softwarehäuser zum Stand vom 01.08.2018

In den vergangenen Jahren waren in den KFE-Leistungspositionen die Kapitel/Gruppen

  • 04.80.01 - 99
  • 04.81.01 - 99
  • 04.83.01 - 99
  • 23.01.01 - 99
  • 28.03.01 - 99
  • 30.25.01 - 99

durchgehend mit einem differenten erhöhten Stunden-Verrechnungssatz (Lohn) versehen. Die erhöhten Löhne werden im Buch durch die fett gedruckte Kopfzeile erkennbar gemacht.

Hinweis

Seit der KFE 2018/19 ist das Kapitel 30.25. in dieser durchgehenden Struktur gebrochen. Die Daten der KFE wachsen hier entgegen der Buchlogik. Das heißt, der Verrechnungssatz wechselt hier zwischen Standard- und erhöhtem Lohn.

Beispiel: Sprung von 30.25.63 (erhöhter Lohn) auf 30.25.64 (Standard-Lohn) und 30.25.65 (erhöhter Lohn)

Dokumentation

Um diese Information an den EDV-Nutzer der KFE-Daten weiter zu geben, muss in der ZVEHNORM 2000 eine Ergänzung stattfinden. Damit die Kennung des Stunden-Verrechnungssatzes auch im Datei-Format ZVEHNORM 2000 übergeben wird, wird hier ein zusätzliches Feld im Identifikationssatz (I) angelegt. Die Versionskennung ist die 2000 D.

Zur Dokumentation

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